Kupplung
ein Maschinenteil zur Verbindung zweier beweglicher Teile; Arten: feste Kupplung ; Schalenkupplung (Hülsenkupplung) : Zwei Schalenhälften werden auf die zu verbindenden Wellen gelegt, gegen Verdrehung durch Keile gesichert und mit Schrauben oder Ringen zusammengezogen. Scheibenkupplung: Auf jedes Wellenende wird eine Scheibe (Flansch) aufgezogen; die Scheiben werden mit Schrauben verbunden. Bei elastischen Kupplungen werden statt der Schrauben mit Gummi-, Lederhülsen u. Ä. versehene Bolzen auf einer Scheibe eingeschraubt, die in entsprechende Bohrungen der anderen eingreifen. Ausrückbare Kupplung: bei stillstehender Welle meist als Klauenkupplung , wobei ein Kupplungsteil auf der Welle verschiebbar ist; bei laufender Welle als Reibungskupplung: Die Mitnahme wird durch Reibung der gegeneinander gepressten Scheiben erzwungen. Konuskupplung: Zwei konische Scheiben werden ineinander gedrückt. Lamellenkupplung: Mehrere dünne Stahlscheiben werden gegeneinander gepresst und nehmen erst mit zunehmendem Druck die stillstehende Welle mit. Elektromagnetische Kupplung: Eine Scheibe ist mit einer magnetisierbaren Masse (feines Eisenpulver mit Öl vermischt) versehen, so dass sie beim Einschalten des Gleichstroms die andere Scheibe mitnimmt; besonders geeignet für Umkehrgetriebe beispielsweise in Langhobelmaschinen. Fliehkraftkupplungen treten erst bei Erreichung einer bestimmten Geschwindigkeit in Tätigkeit.