K ụ rlande
der Teil der kurfürstlichen Territorien, mit dem die Kurwürde verbunden war. In der Goldenen Bulle (1356) wurden für die Kurlande Unteilbarkeit und die Erbfolge nach der Primogenitur festgelegt.
der Teil der kurfürstlichen Territorien, mit dem die Kurwürde verbunden war. In der Goldenen Bulle (1356) wurden für die Kurlande Unteilbarkeit und die Erbfolge nach der Primogenitur festgelegt.