Kuwait

Nach der Verfassung von 1962 ist das Emirat Kuwait eine konstitutionelle Erbmonarchie. Staatsoberhaupt ist der aus der herrschenden Dynastie stammende Emir. Er ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die Mitglieder des Kabinetts. Die 50 Abgeordneten der Nationalversammlung werden für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt. Die Mitglieder des Kabinetts gehören kraft Amtes ebenfalls dem Parlament an. Parteien im eigentlichen Sinn sind nicht zugelassen.