Lage
eine Rebfläche von mindestens 5 ha, aus deren Erträgen gleichwertige Weine gleichartiger Geschmacksrichtung hergestellt werden können. Name und Umgrenzung der Lage werden gesetzlich erfasst und sind geschützt.
eine Rebfläche von mindestens 5 ha, aus deren Erträgen gleichwertige Weine gleichartiger Geschmacksrichtung hergestellt werden können. Name und Umgrenzung der Lage werden gesetzlich erfasst und sind geschützt.