Landesarbeitsgericht
mittlere Stufe der Arbeitsgerichtsbarkeit, zuständig für Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte und Beschwerden gegen deren Beschlüsse. Es gilt das Kammerprinzip (ein Berufsrichter als Vorsitzender, je ein Laie von der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite als Landesarbeitsrichter ). Reformbestrebungen zielen auf das Senatsprinzip (drei Berufsrichter, u. U. zwei Laien).