Landeskirchen

Landeskirchen Deutschlands Landeskirchen Deutschlands Evangelische Landeskirche Anhalt Evangelische Landeskirche in Baden Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig Bremische Evangelische Kirche Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck Lippische Landeskirche Evangelische Kirche in Mitteldeutschland Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (»Nordkirche«) Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg Evangelische Kirche der Pfalz Evangelisch-reformierte Kirche Evangelische Kirche im Rheinland Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe Evangelische Kirche von Westfalen Evangelische Landeskirche in Württemberg ursprünglich Bezeichnung für die in einem lutherischen oder reformierten Territorium allein anerkannte, alle Bewohner umfassende Kirchenorganisation. Nach Durchsetzung des Toleranzgedankens sind Landeskirchen Religionsgesellschaften mit öffentlich-rechtlicher Anerkennung im Unterschied zu den privatrechtlich organisierten Freikirchen. Die Landeskirchen haben auch nach der Trennung von Staat und Kirche (1918) überwiegend an der Bezeichnung der alten deutschen Länder und Provinzen festgehalten. Innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bestehen 20 Landeskirchen. 1969 – 1991 waren 8 Landeskirchen im Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR zusammengeschlossen. 1991 schloss sich der Bund mit der EKD zusammen.