Landesregierung

in Deutschland allgemein die Regierung eines Landes (Gliedstaats), in Bayern Staatsregierung , in Hamburg, Bremen und Berlin Senat genannt. Chef der Landesregierung ist der Ministerpräsident (in Berlin Regierender Bürgermeister , in Bremen Präsident des Senats , in Hamburg Erster Bürgermeister genannt).

In Österreich übt als oberstes Verwaltungsorgan eines Bundeslands eine vom Landtag zu wählende Landesregierung die Vollziehung aus; die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann , dessen Stellvertreter und den Landesräten. In Wien wird die Landesregierung Stadtsenat genannt.