Landessynode
im evangelischen Kirchenverfassungsrecht ein Kollegialorgan mit kirchenleitenden Aufgaben, insbesondere dem Gesetzgebungsrecht für die Landeskirche. Als wichtigste repräsentative Plattform innerkirchlicher Meinungsbildung setzt sie sich aus „geistlichen“ und „nichtgeistlichen“ Mitgliedern zusammen. Dabei ist der Anteil der Pfarrer meist festgelegt. Die Landessynode wird durch Wahlen gebildet, z. T. durch Berufungen ergänzt. Landessynoden haben das Recht und die Befugnis, bei der Wahl des leitenden Geistlichen der Landeskirche (z. B. Bischof, Präses, Kirchenpräsident) entscheidend mitzuwirken ( Synode ).