Landgemeinde
nichtstädtische Gebietskörperschaft der untersten Stufe. Verfassung und Zuständigkeit waren früher z. T. in besonderen Landgemeindeordnungen geregelt.
nichtstädtische Gebietskörperschaft der untersten Stufe. Verfassung und Zuständigkeit waren früher z. T. in besonderen Landgemeindeordnungen geregelt.