Landgraf

seit dem 12. Jahrhundert in Thüringen, im Elsass und in einigen schwäbischen Landschaften Titel eines vom König belehnten, vom Herzog unabhängigen Amtsträgers. Nur in Thüringen stand der Landgraf als Vorsitzender im Landfriedensgericht über den Grafen und stieg in den Reichsfürstenstand auf. Der Titel des thüringischen Landgrafen wurde im 13. Jahrhundert an Hessen vererbt und bestand in der Linie Hessen-Homburg bis 1866.