Landpacht
Verträge, durch die Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung gegen Entgelt verpachtet werden, die forstwirtschaftlichen Grundstücke eingeschlossen. Der Verpächter ist verpflichtet, den Abschluss und die Änderung eines Landpachtvertrags der Landwirtschaftsbehörde anzuzeigen.