L

Landschaftsschutzgebiet

Wahrig

Land|schafts|schutz|ge|biet 〈n. 11; Abk.: LSG〉 Landschaftsteil von bes. Eigenart, der durch das Naturschutzgesetz gegen Eingriffe u. Änderungen, die die Natur schädigen, geschützt ist, jedoch der land– u. forstwirtschaftl. Nutzung bzw. als Erholungsgebiet offensteht

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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