Landsgemeinde

in schweizerischen Kantonen die Versammlung der stimmfähigen Bürger zur Ausübung der politischen Rechte. Die Landsgemeinde entscheidet über Verfassungsänderungen, berät über die vom Landrat ( Großer Rat , Kantonsrat ) vorbereiteten Gesetze und wählt die Regierung (Regierungsrat) und ihren Präsidenten ( Landammann ) . Die Landsgemeinde ist in Europa der einzige Fall der unmittelbaren Demokratie (das Volk als Gesetzgeber). Es gibt sie heute nur noch im Kanton Glarus.