Lauschangriff

akustische Überwachung von Wohnräumen zu Zwecken der Strafverfolgung, insbesondere zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität; 1998 gesetzlich geregelt. Berufsgruppen mit Zeugnisverweigerungsrecht (u. a. Rechtsanwälte, Ärzte) dürfen nicht abgehört werden; durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. 3. 2004 in großen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Eine Überwachung darf nur noch bei Verdacht einer besonders schweren Straftat angeordnet werden.

Auch: großer Lauschangriff