Lexikon

Lebensmittelkennzeichnung

in der EU bestehende Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel in Fertigpackungen, die an den Verbraucher abgegeben werden; bei uns u. a. durch die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LKMV) geregelt. Verpflichtend sind Angaben über die Verkehrsbezeichnung, d. h. die übliche Bezeichnung für das Produkt, das Zutatenverzeichnis, Zutaten mit allergenem Potenzial, Zusatzstoffe, das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. das Verbrauchsdatum bei leicht verderblichen Lebensmitteln, die Füllmenge und den Preis (der auf dem Produkt selbst oder auf einem Schild in der Nähe der Ware angegeben sein muss), Herkunftsnachweis in Form von Namen und Anschrift des Herstellers (Verpackers oder Verkäufers) und die Chargen- oder Losnummer, die das Lebensmittel einer Warenpartie zuordnet, die unter gleichen Bedingungen hergestellt wurde, sowie bei alkoholischen Getränken (mehr als 1,2 Vol.-% Alkohol) der Alkoholgehalt. Darüber hinaus gibt es weitere Kennzeichnungsvorschriften, etwa bei Mineralwasser die Angabe der Analysenwerte, bei abgepackter Milch und Milcherzeugnissen der Fettgehalt, bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln oder Zutaten die Angabe „genetisch verändert“ u. a.
Zur Prävention von Fehlernährung und Übergewicht hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2008 einen Leitfaden zur erweiterten Nährwertinformation auf Lebensmittelpackungen veröffentlicht, der eine Empfehlung an die Lebensmittelwirtschaft darstellt. Dieses sogenannte „1 plus 4"-Modell“ sieht freiwillige Angaben über den Energiegehalt (Brennwert) sowie die Gehalte an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz vor. Eine sehr viel einfachere Kennzeichnung bei zusammengesetzten Lebensmitteln mit den Farben Rot, Gelb und Grün, die für hohe, mittlere und niedrige Gehalte an Zucker, Fett usw. stehen („Ampel-Kennzeichnung“), wird bisher in Großbritannien erprobt, von einer Mehrheit der Bürger in Deutschland gewünscht, aber von der Lebensmittelindustrie sowie von der EU-Kommission, die ein anderes Modell zur Nährwertkennzeichnung verbindlich vorschreiben will, abgelehnt.
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