Leg ạ t

Beauftragte mit übertragener Kompetenz, z. B. Gesandte im völkerrechtlichen Sinn; in der römischen Kaiserzeit auch Sonderbeauftragte des Kaisers zur Unterstützung des Statthalters bei der Rechtsprechung in den Provinzen; seit Augustus auch Befehlshaber der Legionen.