Leg ị sten
im Mittelalter vor allem in Frankreich übliche Bezeichnung der auf den Universitäten in römisches Recht (leges) geschulten Juristen; im Gegensatz zu den Kanonisten, die sich mit dem Kirchenrecht (canones) befassen.
im Mittelalter vor allem in Frankreich übliche Bezeichnung der auf den Universitäten in römisches Recht (leges) geschulten Juristen; im Gegensatz zu den Kanonisten, die sich mit dem Kirchenrecht (canones) befassen.