Legitimati ọ n
Erhebung der Klage durch oder gegen die richtige Partei (z. B. Aktivlegitimation des Klägers, Passivlegitimation des Beklagten im Zivilprozess).
Erhebung der Klage durch oder gegen die richtige Partei (z. B. Aktivlegitimation des Klägers, Passivlegitimation des Beklagten im Zivilprozess).