L

Leichtverletzte(r)

Wahrig

Leicht|ver|letz|te(r) auch: leicht Ver|letz|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 Person, die nur geringfügig verletzt ist, z. B. infolge eines Unfalls; Sy Leichtverwundete(r) ● bei dem Brand gab es glücklicherweise nur wenige ~ / leicht Verletzte

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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Leichtverletzte(r) – Wahrig Wissenschaftslexikon | wissen.de