LLernmittelfreiheitWahrigLern|mit|tel|frei|heit 〈f. 20; unz.; Schulw.〉 Anrecht von Schülern u. Lehrern auf kostenfreie Benutzung von Büchern u. Unterrichtsmaterialien in Schulen; Sy LehrmittelfreiheitQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon