Letztes Wort
Recht des Angeklagten im Strafprozess , vor der Urteilsfindung zu seiner Verteidigung das Wort zu ergreifen (§§ 258, 326, 351 StPO); ebenso in Österreich und der Schweiz.
Recht des Angeklagten im Strafprozess , vor der Urteilsfindung zu seiner Verteidigung das Wort zu ergreifen (§§ 258, 326, 351 StPO); ebenso in Österreich und der Schweiz.