letzt|in|stanz|lich auch: letzt|ins|tanz|lich 〈Adj.〉 1 〈Rechtsw.〉 die letzte zuständige Stufe eines gerichtl. Verfahrens betreffend, von ihr ausgehend 2 als letzte Instanz zuständig (Behörde) ● über die Rechtschreibreform wurde ~ entschieden
L
letztinstandlich
WahrigQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon