Leuchtmittelsteuer

in Deutschland von 1909 – 1992 erhobene Verbrauchsteuer auf elektrische Glühlampen und Entladungslampen; zuletzt geregelt im Leuchtmittelsteuergesetz in der Fassung vom 22. 7. 1959. Die Höhe der Leuchtmittelsteuer richtete sich nach der Art und Wattstärke der Lampen.