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die im alten Testament (5. Mose 25,5 ff.) überlieferte Sitte, dass der (jüngere) Bruder die kinderlose Frau des verstorbenen (älteren) heiraten muss; die Witwe wird dadurch wirtschaftlich und sozial abgesichert. Man verhilft in gewissem Sinne auf diese Weise dem kinderlos verstorbenen älteren Bruder zu Nachkommen.

Auch: Schwagerehe