Lex Alamann ọ rum
das Stammesrecht der Alemannen; ist im älteren, nur fragmentarisch überlieferten Pactus legis Alamannorum (1. Hälfte des 17. Jahrhunderts) und in der jüngeren L. A., vermutlich unter Herzog Lantfrid 712 – 725, wie alle Volksrechte in lateinischer Sprache, aufgezeichnet.