Lex Baiuvari ọ rum
in lateinischer Sprache aufgezeichnetes Stammesrecht der Bajuwaren. Über Entstehung und Datierung gibt es abweichende Auffassungen: 1. als einheitliches Werk unter Herzog Odilo 741 – 743 entstanden oder 2. stufenweise Aufzeichnung bairischen Volksrechts vom 6. bis zum 8. Jahrhundert.