Lex Sax ọ num
das Stammesrecht der Sachsen, in lateinischer Sprache auf Veranlassung Kaiser Karls des Großen wohl auf dem Reichstag von Aachen 802 aufgezeichnet; enthält auch Bestimmungen der älteren Capitulatio de partibus Saxoniae (782 – 785) und des Capitulare Saxonicum (797).