Lieferschein
1. schriftliche Mitteilung des Lieferers über die eingeleitete oder durchgeführte Lieferung; nach Unterzeichnung durch den Empfänger die Quittung über den Erhalt der Ware. – 2. schriftliche Anweisung des Einlagerers an den Lagerhalter oder Spediteur auf Auslieferung des Lagerguts an einen Dritten.