Liegegeld

im See- und Binnenschifffahrtsrecht die besondere Vergütung, die der Charterer eines Schiffs oder von Schiffsraum (Befrachter) dem Frachtführer (Binnenschifffahrt: Schiffer ; Seeschifffahrt: Verfrachter ) für die Zeit entrichtet, die dieser das Schiff länger als vereinbart zur Beladung bereithält (Überliegezeit).