Liquidati ọ n
die Auflösung eines Unternehmens durch Verkauf aller Vermögenswerte und Einzug aller Forderungen; häufig (bei Kapitalgesellschaften, nach vorheriger Insolvenz, bei Erbauseinandersetzungen u. a.) durch hierfür gerichtlich bestellte Liquidatoren vorgenommen. Für Personengesellschaften des Handelsrechts ist die Liquidation außerhalb des Insolvenzverfahrens in §§ 145 – 158 HGB, für Kapitalgesellschaften in §§ 262 – 274 AktG und §§ 66 – 75 GmbHG und für Genossenschaften in §§ 83 – 93 GenG geregelt.