L ọ mbardgeschäft

ein Leihgeschäft: die kurzfristige Kreditgewährung gegen Verpfändung von Waren (Warenlombard) oder Wertpapieren (Effektenlombard). Die verpfändeten Gegenstände werden höchstens zu 2 / 3 bei Waren und zu 3 / 4 bei Wertpapieren beliehen, damit Kursverluste u. Ä. möglichst vermieden werden. Der früher von der Deutschen Bundesbank festgelegte Zinsfuß (Lombardsatz) war beim Lombardgeschäft 1 – 2% höher als der Diskontsatz .

Seit 1999 nimmt die Europäische Zentralbank als Zentralnotenbank die Geldpolitik, und damit auch die Lombardpolitik, der Mitglieder der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wahr. Die EZB setzt jedoch anstelle der Lombard- und Diskontpolitik auf die Einlage- und Refinanzierungsfazilitätszinssätze, das sind Zinssätze, zu denen Banken bei den Zentralbanken Übernachtkredite beschaffen bzw. Übernachtguthaben anlegen können.

Auch: Lombardkredit