Losbitten
auch Loskaufen, die Erlangung der Begnadigung eines Verurteilten unmittelbar vor der Vollstreckung des Urteils. Das Losbitten ist im deutschen Recht des Mittelalters (Sachsen- und Schwabenspiegel) bezeugt; im Märchen geschieht es meist durch eine Jungfrau, die den Verurteilten auf der Stelle heiratet. Seit dem 17. Jahrhundert war es durch landesherrliche Gesetzgebung verboten.