Lexikon

Lufthoheit

der Grundsatz, dass die Luftsäule (Luftkegel) über dem Staatsgebiet (einschließlich Küstengewässer) der Hoheitsausübung des betreffenden Staates unterliegt. Dieses Prinzip hat seine Bestätigung in Art. 1 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7. 12. 1944 (Chicagoer Abkommen) gefunden. Deshalb kann jeder Staat Ausländern gegenüber den Durchflug, das Landen, die Benutzung der Flughäfen, die Kabotage u. Ä. durch eigene Rechtsetzung regeln. Die Versuche, diese Luftsouveränität der Staaten durch die Errichtung von Luftzonen einzuschränken (Ausübung der Hoheitsgewalt nur bis 100 km Höhe oder dgl.), haben bisher nicht zu einer Übereinstimmung geführt. Andererseits ist das Überflugsrecht für Raketen und Weltraumfahrzeuge in großen Höhen nicht ernstlich bestritten worden.
Mykorrhiza, Pilze
Wissenschaft

Flora. Fauna. FUNGA.

Pilze gehören zu den ältesten und artenreichsten Lebewesen auf der Erde. Sie sind vielseitig nutzbar – können jedoch auch zum Problem werden. von JULIETTE IRMER Vor etwa 400 Millionen Jahren entstand eine Partnerschaft, die die Welt verändert hat. Damals fingen Pflanzen an, das Land zu besiedeln, und standen vor ungewohnten...

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Multitalent Kohlenstoff

Forscher suchen nach Möglichkeiten, Formen elementaren Kohlenstoffs möglichst umweltverträglich und klimaschonend zu gewinnen.

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