Luftkriegsrecht
das für militärische Operationen aus der Luft geltende Kriegsrecht . Der Versuch einer Kodifikation des Luftkriegsrechts scheiterte, der Entwurf der Haager Luftkriegsregeln (1923) wurde nicht angenommen. In den Genfer Abkommen von 1949 (z. B. zum Verwundetenrecht) bestehen u. a. Einzelregelungen für Sanitätsflugzeuge.