Luftverkehrsgesetz

in der Fassung vom 10. 5. 2007, regelt die Erlaubnis für Luftfahrer, die Genehmigung von Luftplätzen und gewerbsmäßigen Luftfahrtunternehmen, bildet die Grundlage für die Verkehrsvorschriften (Luftverkehrs-Ordnung mit zahlreichen Durchführungsverordnungen) und die Zulassung von Luftfahrzeugen und Geräten (Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) und regelt die zivilrechtliche Haftung für Unfälle gegenüber Fluggästen an Bord und gegenüber Dritten.