Mahnung
im Schuldrecht mündliche oder schriftliche (Mahnbrief) Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen; durch Mahnung nach Fälligkeit kommt der Schuldner bei Nichtleistung in Schuldnerverzug (§ 284 BGB); die Verjährung wird durch eine Mahnung nicht unterbrochen. Ähnlich in der Schweiz (Art. 102 OR) und in Österreich ( Einmahnung ; §§ 1334 ff., 1417 ABGB).