Maiverfassung
1934 erlassene Verfassung des österreichischen Ständestaats (1934 – 1938) auf berufsständischer Grundlage; die ernannten Vertretungskörperschaften (Staatsrat, Bundeskulturrat, Bundeswirtschaftsrat, Länderrat) hatten nur eine beratende Funktion; praktisch übte der Bundeskanzler (E. Dollfuß bzw. K. Schuschnigg ) allein die Staatsgewalt aus.