Majest ạ̈ tsverbrechen
lateinisch crimen maiestatis, strafbare Handlungen, die gegen Hoheit und Sicherheit des Landesherrn gerichtet waren. Im römischen Recht ursprünglich die Verletzung der Ehre des römischen Volkes (Republik) und seiner Vertreter, dann des römischen Kaisers. Im deutschen Recht des Mittelalters der Treuebruch und die Verweigerung der Heeresfolge gegenüber dem König bzw. Kaiser.