Markgenossenschaft
im späten Mittelalter Wirtschaftsverband auf der Grundlage der gemeinen Mark. Rechte aus der Markgenossenschaft standen nur der Gesamtheit zu, der einzelne Markgenosse hatte nur die Nutzung.
im späten Mittelalter Wirtschaftsverband auf der Grundlage der gemeinen Mark. Rechte aus der Markgenossenschaft standen nur der Gesamtheit zu, der einzelne Markgenosse hatte nur die Nutzung.