Markgraf
Stellvertreter des Königs in den Marken mit Sondervollmachten (Heerbann, hohe Gerichtsbarkeit, Befestigungsrecht), vor allem für militärische Aufgaben; zuerst von Karl dem Großen eingesetzt. – Der englische und französische Titel Marquis und der italienische Marchese gehen nur selten auf ein Markgrafenamt zurück.
Auch: lateinisch Marchio, ; Marchisus