M ạ rschallstab

Zeichen der Marschallswürde. Der Stab war ursprüngl. Zeichen der Herrschafts-, dann der richterlichen Gewalt, von wo er auf den Militärbefehlshaber als Gerichtsherrn übertragen wurde. In Dtschld. (bis 1945) bedeutete seine Verleihung zugleich die Beförderung zum Generalfeldmarschall . Der M. war reich mit Beschlägen aus Edelmetall verziert. Zwei gekreuzte Marschallstäbe auf den goldenen Generalsschulterstücken waren das Dienstgradabzeichen.

Auch: Feldmarschallstab