Massegläubiger
Personen, die erst durch das Insolvenzverfahren oder erst nach seiner Eröffnung Ansprüche unmittelbar an die Insolvenzmasse erworben haben und deshalb vor den Insolvenzgläubigern befriedigt werden. Massegläubiger sind die Gläubiger der Massekosten , d. h. der Verfahrens-, Verwaltungskosten usw. sowie der dem Schuldner und seiner Familie bewilligten Unterstützung, und der Masseschulden , d. h. der Ansprüche aus Rechtsvorgängen hinsichtlich der Masse (§§ 53 ff. Insolvenzordnung). Ähnlich in Österreich und in der Schweiz .