Maßordnung

im Hochbau die Bemessungsgrundlage für die gesamte Baunormung nach dem Metermaß, nach dessen Teilmaßen 750, 500 und 250 mm und den Zwischenmaßen 250:2, 250:3, 250:4. Dient der Vereinheitlichung und Vereinfachung besonders in der Lagerhaltung und beim Transport.