Mehrarbeit
die über die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich geleistete Arbeit (§§ 3 ff. Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994), von der Überarbeit ( Überstunden ) zu unterscheiden. Mehrarbeit ist grundsätzlich verboten, aber bis zu einer täglichen Arbeitszeit von 10 Stunden zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden; weitere festgelegte Ausnahmen sind durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen möglich.