Mehrheitsprinzip

der Grundsatz, nach dem die Entscheidung der Mehrheit einer Körperschaft oder Versammlung verbindlich ist. In der Regel genügt die einfache Mehrheit , d. h. die vergleichsweise höchste Stimmenzahl. In manchen Fällen sind qualifizierte Mehrheiten erforderlich, z. B. absolute Mehrheit (über 50%) oder Zweidrittel-, Dreiviertelmehrheit.