Meistgebot
das höchste wirksame Gebot, das ein Bieter bei der Versteigerung abgibt. Der Zuschlag ist dem Meistbietenden zu erteilen (§§ 817 I ZPO, 49 I KO).
das höchste wirksame Gebot, das ein Bieter bei der Versteigerung abgibt. Der Zuschlag ist dem Meistbietenden zu erteilen (§§ 817 I ZPO, 49 I KO).