Meuterei

Auflehnung gegen Vorgesetzte, u. U. sogar gewaltsame Absetzung des Kapitäns und der Offiziere; nach §§ 115, 116 des deutschen Seemanngesetzes vom 26. 7. 1957 verboten und strafbar.

Auch: Meuterei auf See (an Bord eines Schiffes)