Mietverhältnis
die durch einen in Vollzug gesetzten Mietvertrag begründete Dauerrechtsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter, geregelt in §§ 535 ff BGB. Miete (Recht).
die durch einen in Vollzug gesetzten Mietvertrag begründete Dauerrechtsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter, geregelt in §§ 535 ff BGB. Miete (Recht).