Minderwert

bleibende Einbuße am beschädigten Kraftfahrzeug nach einem Verkehrsunfall trotz Reparaturdurchführung; besonders technischer Minderwert , wenn trotz ordnungsgemäßer Reparatur technische Mängel zurückgeblieben sind, z. B. Farbunterschiede bei Teillackierung. Die Höhe des Minderwerts wird in der Regel durch einen technischen Sachverständigen ermittelt.

Auch: Wertminderung