Mindestarbeitsbedingungen

unterste Grenze der in einem Wirtschaftszweig (oder einer Beschäftigungsart) zu gewährenden Entgelte und sonstigen Arbeitsbedingungen. Die Festlegung erfolgt grundsätzlich in freier Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien durch Tarifvertrag . Fehlen solche, so greifen die Regelungen des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vom 11. 1. 1952 ein, um die Befriedigung der notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer zu gewährleisten.